Finanzierung der Schule

Die Finanzierung der Freien aktiven Schule auf den Fildern stützt sich im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Öffentliche Zuschüsse
  • Schulgeld und Einlagen
  • Elternarbeit

Öffentliche Zuschüsse

Die Höhe der Zuschüsse für Privatschulen in Baden-Württemberg für jeden Schüler ist im Privatschulgesetz geregelt. Die öffentliche Finanzierung reicht leider nicht aus, um den Finanzbedarf auch nur annähernd zu decken. Daher sind wir auf Schulgeld angewiesen, das die Eltern monatlich zahlen.

Die öffentlichen Gelder machen ca. 60 % unserer Einnahmen aus.

Schulgeld

Die Freie aktive Schule auf den Fildern will und darf Kinder aus finanziell schwächeren Familien nicht vom Besuch unserer Schule ausschließen. Deshalb legen wir zusammen mit den einzelnen Familien die Höhe des Schulgeldes individuell in einem Finanzgespräch fest. Zur Orientierung und zum Einstieg in das Gespräch dient eine Einkommenstabelle. Darin sind die Anzahl der Personen im Haushalt den Brutto-Jahreseinkommen gegenübergestellt. Als Einkommen zählen hier alle Einnahmen wie Gehälter, Mieteinnahmen usw., nicht jedoch das Kindergeld.

Die Festlegung des Schulbeitrags geschieht auf Basis einer freiwilligen Selbsteinstufung der Familien und unterscheidet sich in der Regel von dem in der Tabelle eingetragen Betrag, da es in jeder Familie sehr viele unterschiedliche Randbedingungen gibt, die naturgemäß nicht miteinander verglichen oder gegeneinander aufgewogen werden können.

Die Selbsteinstufung sollte so weit wie möglich über dem Betrag in der Tabelle liegen. Nur so können wir als Gemeinschaft eine gute personelle und materielle Ausstattung unserer Schule gewährleisten und gleichzeitig den Rahmen dafür schaffen, dass keinem Kind nur aus finanziellen Gründen der Besuch unserer Schule verweigert wird. Jeder Euro mehr ist wertvoll.

Finanzgespräch

Zum Finanzgespräch kommen in der Regel zwei gewählte Vertreter des Vereins zu Ihnen nach Hause. Wir legen gemeinsam die Höhe des Schulgeldes fest, füllen den Schulvertrag aus und unterzeichnen ihn.

Das Finanzgespräch findet erst dann statt, wenn die Kinder, die Eltern und die Schulgemeinschaft ihren Willen zum Eintritt bzw. zur Aufnahme bekundet haben.

Wir gehen davon aus, dass die Familien zu uns kommen wollen und das notwendige Engagement dafür in Kauf nehmen. Im Gegenzug tun wir viel dafür, die Bedingungen für die Familien passend zu gestalten. Wir haben im Ernstfall stets für alle Situationen eine tragbare Lösung gefunden und werden dies auch in Zukunft tun. Voraussetzung ist, dass alle Eltern verantwortlich für die eigene Familie und das große Ganze handeln.

Wir hoffen, damit allen interessierten Familien die Gewissheit geben zu können, dass das Finanzgespräch tatsächlich eine eher formale Bedeutung hat.

Geschwisterkinder

Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung auf das Schulgeld. Falls nichts anderes vereinbart wird, beträgt der Beitrag jeweils 60 % des Beitrags des nächst älteren Geschwisterkindes an der FAS. Dies gilt, solange das ältere Geschwisterkind unsere Schule besucht.

Wenn man von 100 % als Grundbetrag für ein Kind an der FAS ausgeht, beträgt das Schulgeld für 2 Kinder einer Familie also insgesamt 160 %, für 3 Kinder 196 % und so weiter. Verlässt das älteste Kind die Schule, beläuft sich der Gesamtbeitrag wieder auf 160 %, und zu guter Letzt, wenn nur noch das jüngste Kind an der Schule ist, wieder auf 100 %.

Änderungen

Wie alle Angestellten dürfen auch unsere Begleiter angemessene Gehaltsanpassungen erwarten, unter anderem indem wir Eltern sie an unseren eigenen Gehaltserhöhungen teilhaben lassen, daher gehen wir davon aus, dass Familien Ihre Beiträge oder regelmäßigen Spenden erhöhen, falls mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Elterneinlage

Das Privatschulgesetz in Baden-Württemberg sieht vor, dass Privatschulen generell erst nach 3 Jahren öffentliche Zuschüsse erhalten. Die entgangenen Zuschüsse werden nicht nachgezahlt.

Dies stellt jede freie Schule zu Beginn ihrer Existenz vor das Problem der Anfangsfinanzierung. Die Freie aktive Schule wählte als Lösung unter anderem Elterneinlagen als eine gewisse Form von Kredit, der bei den Eltern aufgenommen wird. Die Familien zahlen eine Einlage, mit der die Schule finanziellen Spielraum hat, und die für die gesamte Schulzeit der Kinder an der Schule bestehen bleibt. Beim Austritt aus der Schule wird die Einlage an die Familie zurückgezahlt. Neue Familien legen ihrerseits wieder Geld ein, wodurch auf lange Sicht ein gewisses finanzielles Polster geschaffen wird.

Die Einlage beträgt an der Freien aktiven Schule 2000 Euro für ein Kind. Wie auch beim Schulgeld wird die Höhe der Einlage bei weiteren Kindern in der Regel auf jeweils 60 % ermäßigt. Solange 2 Kinder der Familie unsere Schule besuchen, beträgt die Einlage also 3200 Euro, während 3 Kinder zu uns kommen 3920 Euro und so weiter. Die Einlagen werden in umgekehrter Reihenfolge wieder ausbezahlt: Im Beispiel zuerst die 720 Euro vom dritten Kind, dann 1200 Euro, und wenn auch das letzte Kind die Schule verlässt die 2000 Euro vom Beginn.

Wie auch für das Schulgeld gilt: Es ist alles verhandelbar, zum Beispiel sind Ratenzahlungen möglich. Aus Gründen der Gerechtigkeit den anderen Eltern gegenüber bitten wir zu prüfen, ob im Zweifelsfall nicht vielleicht Großeltern bereit sind, die Einlage zu leisten.

Elternarbeit

Die Qualität der Schule ist stark von der Mitarbeit möglichst vieler engagierter Eltern abhängig. Die meisten Familien unterstützen den Verein und das Pädagogische Team durch die Mitarbeit in verschiedensten Arbeitsgruppen und Gremien, durch ihre Mitarbeit in der Schule selbst und durch allerlei Aktivitäten.

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, Pflichtstunden für jede Familie einzuführen. Dies hatte mehrere Gründe: Der Wunsch zu wissen, wie viel ehrenamtliche Arbeit überhaupt geleistet wird, ebenso wie als Motivationshilfe.

Pro Familie wurden 60 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr beschlossen (für Alleinerziehende 30 Stunden). Hierunter fallen alle Tätigkeiten für die Schule oder den Verein, bis auf die Teilnahme an (ebenfalls als Pflichttermine angesehenen) Foren (Elternabenden) und Elterngesprächen. Insbesondere fordern wir die Beteiligung an mindestens 2 von 3 jährlich stattfindenden Arbeitstagen. Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen im Zweifelsfall finanziell abgegolten werden.